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Leistungsprofil

Ausführung von Fachübersetzungen in den Sprachrichtungen:

     Polnisch – Deutsch
     Deutsch – Polnisch

Auf Anfrage können auch Übersetzungen in der Sprachrichtung Englisch > Polnisch angefertigt werden.

Zur Vorlage der Übersetzung eines Dokuments beim Gericht, Notariat, Standesamt, Landeseinwohneramt oder bei anderen Behörden kann diese Übersetzung auf Wunsch mit einem Siegel und dem Vermerk versehen werden, dass sie von einem für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer für die polnische Sprache angefertigt worden ist.

Die Fachübersetzungen werden insbesondere in den folgenden Fachgebieten ausgeführt:

  • Wirtschaft und Finanzen:
    • Bilaterale Beziehungen Deutschland-Polen/ Handelskooperation/Geschäftskorrespondenz
    • Projektrealisierung
    • Betriebsgründungen/Joint venture/Firmenerweiterungen (einschließlich notarieller Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzbericht, Lagebericht)
    • Wertgutachten, inklusive Immobilienangelegenheiten
    • Firmendarstellungen
    • Investitionsvorhaben
    • Ausschreibungsunterlagen
    • Import/Export, Spedition/Transport
  • Recht:
    • Notarielle Urkunden, Verträge
    • Gesetze, Rechtsverordnungen, Bescheide, behördlicher Schriftverkehr aller Art
    • Texte des Vertrags-, Zivil- und Strafrechts
    • Gerichtsschriftsätze: Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen, Protokolle
    • Ermittlungsprotokolle und andere Dokumente
    • Schriftsätze in Immobiliensachen
    • Schriftsätze in Familiensachen
  • Industrie und Technologie, insbesondere Bauwesen, Baustoffindustrie:
    • Städtebau und Stadtplanung/Raumordnung
    • Wohnungsbau
    • Wärmedämmung, Fassadenschutz
    • Energieträger, Energieversorgung, Umweltschutz
    • Medienzuführung
    • Entwässerung, Abwasser
  • Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome:
    • Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden
    • Ehefähigkeitsbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Führerscheine
    • Zeugnisse über Schul- und Berufsabschlüsse
    • Bescheinigungen aller Art
    • Auf Wunsch kann die jeweilige Übersetzung mit einem Vermerk versehen werden, der die Richtigkeit der Übersetzung und ihre vollständige Übereinstimmung mit dem vorgelegten polnischen Originaltext bescheinigt (Grundlage ist die für die Berliner Gerichte und Notare allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und Übersetzer für die polnische Sprache durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin - Beeidigungsniederschrift zum Aktenzeichen: D VI 84/91).

  • Kraftfahrzeugangelegenheiten (nach Unfall, Panne, Diebstahl):
    • Versicherungsangelegenheiten
    • Protokolle
    • Beschlüsse
  • Übersetzen gerichtlicher, anwaltlicher oder notarieller Schriftsätze
  • Kurzfristiges Übersetzen diverser Personenstandsurkunden sowie von Bescheinigungen oder Zeugnissen (nur nach telefon. Vereinbarung)
  • Anfertigung von Fachübersetzungen für Ihr besonderes Interessengebiet oder Hobby

Durch die Kenntnis der Kultur beider Länder und der Mentalität ihrer Bewohner kann ich Ihnen bei Ihrer interkulturellen Kommunikation helfen, sich besser in den jeweils anderen Verhandlungspartner hineinzuversetzen und für dessen Besonderheiten mehr Einfühlungsvermögen zu entwickeln, was auch im Geschäftsleben von elementarer Bedeutung ist und nicht selten über ein positives Gesprächs- oder Verhandlungsergebnis entscheidet. Beachtenswerte Links zu deutschsprachigen Websites mit Informationen über Polen, u.a. zu Immobilien, Investitionen und Steuern, finden Sie hier. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Meine sprachmittlerische Tätigkeit führe ich ausschließlich auf den Gebieten aus, die mir aus der seit mehr als 40-jährigen praktischen Berufstätigkeit vertraut sind. Zur Wahrung der translatorischen Qualität stütze ich mich im Bereich der Projektabwicklung auf die DIN EN ISO 17100. Diesbezüglich sind auch die auftragsbezogene Überlassung unterstützender Informationsmaterialien sowie gegebenenfalls eine Konsultation mit den Fachleuten des Auftraggebers empfehlenswert. Die vertrauliche Behandlung aller zur Kenntnis gelangten Dokumente und Informationen ist ebenso selbstverständlich wie Termintreue und Loyalität.